Rund 40 Mitarbeiter von Gewerbe- und Ordnungsämtern aus den Kreisen und Gemeinden Niedersachsens nahmen an der Veranstaltung teil, um sich über die Vorschriften der Spielverordnung, deren Umsetzung und Erfahrungen mit Manipulationsgefahren durch kriminelle Aktivitäten organisierter Gruppen sowie deren Prävention zu informieren.
Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen der Spielverordnung durch Dr. Florian Heinze, Justiziar des Automaten-VerbandNiedersachsen e. V., der in einem spannenden Vortrag erläuterte, worauf die Ordnungsämter bei ihren Überprüfungen besonders achten müssten, er zeigte Fallstricke auf und sprach dabei auch kritische Punkte der Verordnung an.
Anschließend kamen die „Praktiker“ zu Wort, die sehr anschaulich die Unterscheidungsmerkmale von Unterhaltungsspielgeräten mit und ohne Geld-Gewinn-Möglichkeit sowie Unterhaltungsgeräte nach § 6a SpielV, vorstellten und Manipulationsversuche demonstrierten und über die entsprechende Ahndung von Gesetzesverstößen berichteten.

Experte zeigt Unterschiede zwischen verbotenen Fun-Games und erlaubten Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG)
Nach dem theoretischen Vortragsteil des Seminars, besuchten die Teilnehmer eine hochmoderne gewerbliche Spielstätte in Osnabrück, um sich die praktische Umsetzung vor Ort anzusehen und das Gehörte in einer Spielstätte auszuprobieren.
Uwe Lücker, 1. Vorsitzender des Automaten-Verband Niedersachsen e.V. zeigte sich zufrieden mit dem Seminar: „Eine gelungene Veranstaltung, die ihr Ziel, im Dialog mit den zuständigen niedersächsischen Behörden zu sein und an der einen oder anderen Stelle Zusammenarbeit anzubieten, erreicht hat“, so Lücker.
Die Automatenwirtschaft führt diese Reihe von Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Mitarbeiter der Ordnungsämter seit 2007 bundesweit durch.