Mit mehreren Hauptsachenentscheidungen hat das VG Freiburg am 09.07.2008 seine Beschlüsse vom 16.04.2008 (siehe www.vewu.com) bestätigt. Nachdem das beklagte Land Baden-Württemberg und Vertreter der staatlichen Lottogesellschaft in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung Gelegenheit hatten, zu der Ausgestaltung des Glückspielmonopols nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages Stellung zu nehmen, sah sich das Gericht in seiner Rechtsauffassung bestätigt: Weder das derzeitige Vertriebsnetz noch die Vertriebsform von provisionsabhängigen Annahmestellen und die Werbemaßnahmen von Lotto genügen nach Maßgabe des Europäischen Rechts für die Rechtfertigung eines staatlichen Monopols für Sportwetten.

Markus Maul
„Ich habe selbst einen der Betroffenen in einem der Verfahren vertreten und konnte miterleben, wie genau das Gericht die Vertriebsstruktur, die Werbung, das Angebot und die Kontrollsysteme bei Lotto hinterfragt hat. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat danach, wie auch andere Gerichte, die diese Bemühungen unternehmen, erkannt, dass der Staat im Grunde genommen nach wie vor mit dem Glücksspiel primär Geld verdienen will. Die Entscheidung des VG Freiburg macht erneut deutlich, dass der Glückspielstaatsvertrag eine rechtliche Sackgasse ist und dass Regelungsmodelle, wie das Sozialkonzept der VEWU, eine tragfähige Lösung darstellen würden. Nachdem nun die ersten wettbewerbsrechtlichen Untersagungsverfügungen von Werbeslogans für Lottoangebote und Jackpotwerbeaufsteller ergangen sind, bestätigt sich zudem unsere wirtschaftliche Prognose. Der Glücksspielstaatsvertrag wird für den Lottoblock und für all diejenigen, die bislang von den Lottomitteln profitiert haben, verheerende Folgen haben. Die gemeinnützigen Einrichtungen und der Breitensport werden unter dem Umsatzrückgang von Lotto massiv leiden.“ kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung des VG Freiburg.
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