Forderungen überzogen und so nicht nachvollziehbar
In der heutigen Presse wird der Eindruck erweckt, dass nach einer Einstweiligen Verfügung in den Annahmestellen der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich werden, um LOTTO nicht mehr im unmittelbaren Umfeld von Süßigkeiten anzubieten.Dazu stellt die DKLB fest:
- Die Presseinformationen basieren auf einer durch einen nicht konzessionierten gewerblichen Spielvermittler erwirkten Einstweiligen Verfügung, die der DKLB am 04.09.2008 ohne vorherige Anhörung zugegangen ist, und in der gefordert wird, das Glücksspielangebot nicht wie und unmittelbar mit dem Süßigkeitenangebot zu vertreiben.
- Da der niederländische gewerbliche Spielvermittler in Berlin nicht konzessioniert ist, kann die DKLB eine Wettbewerbsbeziehung respektive Wettbewerbsverletzung deshalb nicht erkennen.
- Die vom Antragsteller postulierten Forderungen hält die DKLB für überzogen und nicht nachvollziehbar. LOTTO wird bereits seit Langem organisatorisch getrennt vom übrigen Sortiment vertrieben, die Annahmestellen sind intensiv geschult und der Verkauf an Minderjährige ausgeschlossen.
- Eine bauliche Trennung, wie nun über die Presse lanciert, wird im Übrigen in der Einstweiligen Verfügung nicht gefordert.