
Rechtsanwalt Dieter Pawlik
„Die Kammer hält das staatliche Sportwettenmonopol in Baden Württemberg in seiner derzeitigen Ausgestaltung für mit der Dienstleistungsfreiheit des EG- Vertrages unvereinbar und hat der Klage des Antragstellers deshalb mit Urteil gleichfalls vom 15.09.2008 vollumfänglich stattgegeben“.Somit schließt sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Freiburg und Stuttgart an.
Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe geführt.
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Dieter Pawlik
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