Seit 18. Dezember 1998 gilt in der Schweiz: Glücksspiele dürfen nur in staatlich lizenzierten Spielbanken veranstaltet werden. Wer sich nicht daran hält riskiert Geldstrafen bis zu € 340.000,-. Poker hat in den letzten 2 Jahren aber mehr und mehr einen Sonderstatus eingenommen – zuerst die Veranstaltung von privaten Poker Turnieren, jetzt die Empfehlung des Bundesrates Online Poker zu lizenzieren.