Als weiteres Finanzgericht veröffentlichte der 14. Senat des FG Münster am 2.11.2016 ein Urteil zur Besteuerung von Pokergewinnen. Er hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren zu gewerblichen Einkünften führen können.
Als weiteres Finanzgericht veröffentlichte der 14. Senat des FG Münster am 2.11.2016 ein Urteil zur Besteuerung von Pokergewinnen. Er hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren zu gewerblichen Einkünften führen können.
Mit heute veröffentlichtem Urteil vom 18.07.2016 (Az. 14 K 1370/12 E,G) hat der 14. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und sog. Cash Games zu gewerblichen Einkünften führen können.
Streitig ist, ob die vom Kläger (Kl.) in den Streitjahren 2006 und 2007 bei Pokerturnieren sowie bei Cash-Games und bei Internetveranstaltungen erzielten Gewinne umsatzsteuerpflichtige Entgelte darstellen. Der verheiratete Kl. war im Streitjahr 2006 wie in den Vorjahren nichtselbständig tätig und erklärte bis einschließlich für den…
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