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Verwaltungsgericht Hamburg hält die Versiegelung von Spieleinrichtungen für rechtmäßig

Mit Beschluss vom 25. November 2009 (4 E 2812/09) hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg geführten Verfahren die Versiegelung von Spieleinrichtungen in einem Wettbüro für private Sportwetten für rechtmäßig erklärt. Anlässlich eines Ortstermins stellte die Hamburger Glücksspielaufsicht fest, dass in einem Wettbüro illegale Sportwetten vermittelt wurden.
1. Dezember 2009

Keine Werbung für bet-at-home

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 8. Juli 2009 (4 E 1677/09) entschieden, dass der Veranstalter des Tennisturniers am Rothenbaum keine Werbung für bet – at – home machen darf. Bereits bei der Verwendung des Namens sowie des Logos des Titelsponsors bet – at – home handele es sich um verbotene Werbung für illegales Glücksspiel (i.S.d. § 5 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag).
9. Juli 2009

OVG Hamburg bestätigt Sportwettenmonopol

In zehn von den Rechtsanwälten Klemm & Partner für die Freie und Hansestadt Hamburg betreuten Beschwerdeverfahren hat das OVG Hamburg mit Beschlüssen vom 26. September 2008 (u.a. Az. 4 Bs 99/08) erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Hamburger Glücksspielaufsicht gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Auf 27 Seiten legt das Gericht umfassend dar, dass unter der neuen Rechtslage weder ein Regelungsdefizit noch ein Vollzugsdefizit festzustellen sei. Download der Entscheidung im Volltext unter:
17. Oktober 2008

Verwaltungsgericht Hamburg versagt Pokerveranstalter einstweiligen Rechtsschutz

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 30.4.2008 – 6 E 4198/07 – einem Pokerveranstalter einstweiligen Rechtsschutz versagt und damit die Rechtsposition der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner, bestätigt. Der Pokerveranstalter hatte anlässlich strafrechtlicher Ermittlungen das Verwaltungsgericht angerufen und dort beantragt, der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen, die von ihm in den Räumlichkeiten einer selbst geführten Gaststätte veranstalteten Poker-Tagesveranstaltungen in der Spielform Texas Hold’em nach einem bestimmten Turniermodus zu untersagen.
10. Mai 2008

OVG Hamburg bestätigt Untersagungsverfügung gegenüber bwin

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 25.3.2008 – 4 Bs 5/08 – eine Untersagungsverfügung der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber bwin e.K. bestätigt. In der streitgegenständlichen Verfügung wurde bwin e.K. u.a. untersagt „… Sportwettenangebote oder andere Glückspiele über das Internet oder auf andere Weise in Hamburg anzubieten oder zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Pflichtige sicherzustellen, dass auf den von ihm verantworteten Internetportalen oder entsprechenden Mobilfunkportalen deutlich darauf hingewiesen wird…
2. April 2008

OVG Hamburg bestätigt mit Beschluss vom 16.11.2007 (Az. 1 Bs 187/07) das Sportwettmonopol

Mit Beschluss vom 16. November 2007 (Az. 1 Bs 187/07) hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Das Gericht ergänzte seine bisherige Rechtsprechung wie folgt: 1. Die Existenz privater Buchmacher im Bereich der Pferdewetten ändere nichts daran, dass der Sportwettenbereich „kohärent“ und „systematisch“ begrenzt sei. Die Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit müsse…
24. November 2007

VG Hamburg (Beschluss vom 10.5.07): Private Wettbüros bleiben verboten

Im Anschluss an die gefestigte Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 9.10.2006 – 1 Bs 204/06; Beschl. v. 22.12.2006 – 1 Bs 361/06; Beschl. v. 29.12.2006 – 1 Bs 384/06; Beschl. v. 9.3.2007 – 1 Bs 378/06) hat das VG Hamburg (u.a. mit Beschluss vom 10.5.2007 – 4 E 690/07) in einer Reihe von Eilverfahren das Vorgehen der Stadt Hamburg gegen private Wettanbieter bestätigt. Für die rechtliche Beurteilung einer Untersagungsverfügung im Bereich der Sportwetten komme es nicht darauf an, ob die Freie und Hansestadt Hamburg auch in anderen Sektoren des Glücksspielmarktes das Ziel der Verminderung der Spielgelegenheiten verfolge.
15. Mai 2007

Weitere Verwaltungsgerichte bestätigen die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Europarecht

Die Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht konzessionierter Veranstalter verstößt auch nach der Entscheidung des EuGH vom 06.03.2007 – Placanica – weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen deutsches Verfassungsrecht. Nachdem das Oberwaltungsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom 9.3.2006 (u.a. 1 Bs 378/06 – http://www.klemmpartner.de/news/610/) die Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt hat…
31. März 2007

OVG Hamburg setzt Zeichen im Streit über die richtige Auslegung der Placanica-Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg hat in 23 Verfahren Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen (Beschlüsse vom 9.3.2007 – u.a. 1 Bs 378/06). Die OVG-Beschlüsse wurden mit Spannung erwartet, da es sich um die erstenoberverwaltungsgerichtlichen Judikate handelt, die sich mit der Placanica-Entscheidung des EuGH vom 6.3.2007 und ihren Auswirkungen auf den deutschen Sportwettenmarkt auseinandersetzen.
13. März 2007
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