
Die Umsetzung der bisherigen Judikatur des EuGH in Österreich im Lichte des jüngsten Beschlusses in der Rechtssache C-79/17.
Hamburg – In einer gestern in Berlin vorgestellten Studie kommen gleich drei namhafte Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die aktuelle Glücksspielregulierung in Deutschland dringend und umfassend reformiert werden muss.
Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren. Den Beschwerden liegen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Glücksspielautomaten verfügt bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Ministerpräsidenten der Länder nach der heutigen (04. Februar 2016) Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-336/14) erneut aufgefordert, endlich für eine verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung des Glücksspiels zu sorgen:
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, haben die Einleitung eines Pilotverfahrens durch die EU-Kommission wegen des Glücksspielmonopols als letzte Chance für die Ministerpräsidenten…
„Aus Anlass eines dreitägigen Seminares kamen 24 Betriebs-und Personalräte aus den Spielbanken der gesamten Bundesrepublik in Berlin zusammen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland ausgesprochen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. Bereits 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es auf die Bekämpfung der Spielsucht abzielt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich inzwischen in einer Reihe von Urteilen zur Auslegung der Vorschrift des Art. 49 EG (Dienstleistungsfreiheit) in Bezug auf Glücksspiele geäußert, zuletzt am 3. Juni 2010. Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Rechts der Europäischen Union und über die Gültigkeit der Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.
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