
Bonn/München. Der Glücksspielstaatsvertrag ist voraussichtlich unionsrechtswidrig. Zu diesem Befund kommt Professor Dr. Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung in Bonn, in einem Aufsatz für die „Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht“ (ZfGW).
In Nordrhein-Westfalen gelten auch nach dem 1. Juli 2012 weiterhin die bekannten Spielregeln: Internet-Glücksspiel bleibt verboten – bis zur Verabschiedung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages durch den Landtag. Die Kernfragen zum neuen Gesetz werden nachfolgend beantwortet.
Espelkamp/Wien. Das österreichische Gauselmann-Tochterunternehmen Cashpoint hat eine Glücksspiellizenz für Dänemark erhalten. Ausgeschrieben vom dänischen Staat waren zum einen Lizenzen für das stationäre Angebot von Sportwetten in Wettbüros und an Wettterminals, zum anderen Lizenzen für Internet-Sportwetten, Poker und Online-Glücksspiele.
Legislative, Exekutive und Judikative. Das Zusammenspiel dieser Säulen, soll ihn garantieren, den Rechtsstaat. Im Grundgesetz heißt es dazu: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“ (Artikel 20 Abs. 3) und darauf ist eine Ewigkeitsgarantie gegeben (Art. 79 Abs. 3), auch für den Bereich des Glücksspielwesens. Aber alles nur Theorie?
Die Bayerische Staatsregierung wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts in Bayern vorlegen, sobald der Glücksspielstaatsvertrag der Länder unter Dach und Fach ist. Dabei wird auch das Problem der Ansiedlung und des Betriebs von Spielhallen geregelt werden.
In ihren heutigen (06. September 2011) Sitzungen haben die Fraktionen von CDU und FDP Änderungen an ihrem für den in der Septembersitzung des Landtages (14.-16. September 2011) zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Glücksspielgesetzes beschlossen. „CDU und FDP sind sich einig, dass die abschließende dritte Lesung des Entwurfs für ein Glücksspielgesetz in der Septembersitzung stattfinden wird“, erklärten Arp, Kalinka und Kubicki heute (06. September 2011) in Kiel.
Die Klagen des GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. gegen staatliche Lottogesellschaften sind rechtlich zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 17.8.2011 in drei Verfahren abschließend entschieden. Nun müssen die Oberlandesgerichte Hamm bzw. Naumburg in der Sache entscheiden. In einem dritten Verfahren wies der BGH die Revision der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gegen die Verurteilung wegen mangelhaftem Minderjährigenschutz zurück.
Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuordnung des deutschen Glücksspielwesens erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp:
Zur Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Zukunft des Glücksspielwesens sowie Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ vom 12. Januar 2011. Statt die in Gang gekommene Diskussion um Glücks-und Gewinnspiele weiter zu versachlichen wird jüngst wieder mit „Behauptungen“ agiert. So auch in einer Erklärung der SPD-Bundestagsfraktion, in der sowohl der Bundesregierung als auch der Drogenbeauftragten zunächst pauschal eine Nähe zur Automatenwirtschaft und zum Lobbyismus unterstellt wird.
Die Betreiber der rund 3.800 bayerischen Lotto-Annahmestellen gehen in die Offensive. Sie befürchten weit reichende soziale Verwerfungen, sollte der Glücksspielmarkt in Deutschland liberalisiert werden, wenn die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen in Berlin in dieser Woche darüber entscheiden. Symbolisch zeigen die Betreiber der Geschäftsstellen der privaten Konkurrenz eine „Rote Karte gegen Zockerei“. Hans-Jörn Arp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Schleswig-Holstein http://www.cdu.ltsh.de, kann solchem Aktionismus überhaupt nichts abgewinnen.
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