
Nach einer Pressemeldung der CDU– und der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein vom 9. Juni 2010 legten diese einen alternativen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags vor, mit dem Ziel, „mindestens drei weitere Bundesländer zu finden, die unseren Kurs unterstützen“. Diese Aussage gibt Anlass, sich mit der Frage zu befassen, welche Folgen es hat, wenn die Länder sich nicht wieder auf einen Glückspielstaatsvertrag verständigen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich inzwischen in einer Reihe von Urteilen zur Auslegung der Vorschrift des Art. 49 EG (Dienstleistungsfreiheit) in Bezug auf Glücksspiele geäußert, zuletzt am 3. Juni 2010. Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Rechts der Europäischen Union und über die Gültigkeit der Handlungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.
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