Die Unterbindung von Zahlungsströmen – das sogenannte Payment Blocking – zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels in Deutschland ist möglich – auch und insbesondere unter Wahrung des Datenschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Karsten Neumann, Landesdatenschutzbeauftragter a.D. (2B Advice GmbH aus Bonn) im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) erstellt hat.