Das LG München I hat – bestätigt durch das OLG München – mit Urteil vom 28.2.2018 (Az. 27 O 11716/17) die Argumente eines Spielers verworfen, der den von einem Kreditkartenunternehmen geltend gemachten Aufwendungsersatz…
Das LG München I hat – bestätigt durch das OLG München – mit Urteil vom 28.2.2018 (Az. 27 O 11716/17) die Argumente eines Spielers verworfen, der den von einem Kreditkartenunternehmen geltend gemachten Aufwendungsersatz…
Mit Pressemitteilung vom 2. Januar 2015 verkündete das AG München unter der Überschrift „Internet Black Jack bringt kein Glück“ die Verurteilung einer Person aus München, welche unerlaubt über einen Internetanbieter Black Jack gespielt haben soll, gemäß § 285 StGB.
06.05.2010 (Köln) – Mit einer Vielzahl von Jackpot-Anzeigen und Werbetafeln mit anreizender, plakativer Hervorhebung der Höchstgewinne für „Lotto 6aus 49“ hat die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern (Lotto Bayern) gegen ein Urteil des Landgerichts München I verstoßen und war deswegen zu einem Ordnungsgeld von 125.000 Euro, ersatzweise 10 Tagen Ordnungshaft, verurteilt worden.
28.04.2010 (Köln) – Erneut ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt worden. Die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht I hat Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung am 19. April untersagt, für die „Sonderverlosung bei Keno“ werben bzw. werben zu lassen.
15.04.2010 (Köln) – Gleich zwei Verhandlungen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), standen am 25. Februar vor dem Landgericht I in München an. Nach den jetzt vorliegenden Urteilen sieht das Gericht in beiden Fällen Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag als erwiesen an.
Die Reihe der Urteile und Entscheidungen gegen die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern wegen Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag setzt sich fort. Nach mündlicher Verhandlung bestätigte das LG München I am 06. Oktober 2009 erneut eine einstweilige Verfügung gegen den Freistaat Bayern. Anfang Mai hatte das Gericht Lotto Bayern verboten, in Bezug auf Höchstgewinne (Jackpot) mit unrichtigen Gewinnhöhen zu werben oder werben zu lassen (LG München I, Az. 33 O 8501/09).
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