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LG München und OLG München bestätigen Aufwendungsersatz der Bank bei Kreditkartenzahlungen für Online-Glücksspiel

Das LG München I hat – bestätigt durch das OLG München – mit Urteil vom 28.2.2018 (Az. 27 O 11716/17) die Argumente eines Spielers verworfen, der den von einem Kreditkartenunternehmen geltend gemachten Aufwendungsersatz…

17. April 2019
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„Rückspiel“ in Sachen „juristisches Glücksspiel“: LG München hebt Verurteilung wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB durch das AG München auf

Mit Pressemitteilung vom 2. Januar 2015 verkündete das AG München unter der Überschrift „Internet Black Jack bringt kein Glück“ die Verurteilung einer Person aus München, welche unerlaubt über einen Internetanbieter Black Jack gespielt haben soll, gemäß § 285 StGB.

1. August 2016
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Landgericht München I bestätigt Unanwendbarkeit des § 284 StGB

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat das Landgericht (LG) München I die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten bekräftigt (Beschluss vom 15. Juni 2012, Az. 12 Qs 22/11). Das LG München I hat damit einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München aufgehoben, gegen den sich der von Rechtsanwalt Martin Arendts vertretene Sportwettenvermittler gewandt hatte. In der Entscheidung verweist das Landgericht auf die einschlägige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs…
18. Juni 2012

Höchststrafe statt Höchstgewinn

06.05.2010 (Köln) – Mit einer Vielzahl von Jackpot-Anzeigen und Werbetafeln mit anreizender, plakativer Hervorhebung der Höchstgewinne für „Lotto 6aus 49“ hat die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern (Lotto Bayern) gegen ein Urteil des Landgerichts München I verstoßen und war deswegen zu einem Ordnungsgeld von 125.000 Euro, ersatzweise 10 Tagen Ordnungshaft, verurteilt worden.

6. Mai 2010

Lotto Bayern verstößt auch mit seiner Keno-Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag

28.04.2010 (Köln) – Erneut ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt worden. Die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht I hat Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung am 19. April untersagt, für die „Sonderverlosung bei Keno“ werben bzw. werben zu lassen.

28. April 2010

Lotto Bayern verstößt gegen Minderjährigenschutz und gegen Internet-Werbeverbot

15.04.2010 (Köln) – Gleich zwei Verhandlungen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), standen am 25. Februar vor dem Landgericht I in München an. Nach den jetzt vorliegenden Urteilen sieht das Gericht in beiden Fällen Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag als erwiesen an.

15. April 2010

Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern erneut wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt

Die Reihe der Urteile und Entscheidungen gegen die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern wegen Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag setzt sich fort. Nach mündlicher Verhandlung bestätigte das LG München I am 06. Oktober 2009 erneut eine einstweilige Verfügung gegen den Freistaat Bayern. Anfang Mai hatte das Gericht Lotto Bayern verboten, in Bezug auf Höchstgewinne (Jackpot) mit unrichtigen Gewinnhöhen zu werben oder werben zu lassen (LG München I, Az. 33 O 8501/09).

12. Oktober 2009

Landgericht München I gewährt Strafrechtsentschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit (29.12.2006 bis 31.12.2007)

Die 5. Kammer des Landgerichts München hat mit Beschluss vom 09.02.2009 (5 Qs 3/09) entschieden, dass der in diesem Verfahren Beschuldigte für die Durchsuchung seiner Geschäftsräume in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit dem Grunde nach zu entschädigen ist. Das Landgericht München hat somit die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen gleichlautenden Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.01.2009 als unbegründet verworfen.
12. Februar 2009

Landgericht München I – Vermittlung von Sportwetten auch in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 nicht nach § 284 StGB strafbar

Das Landgericht München I hat mit Entscheidung vom 29.10.2007 – 5 Kls 307 Js 21714/05 – die Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen einen Betreiber einer Annahmestelle für Sportwetten, der an ein lizensiertes Unternehmen in Malta Sportwetten vermittelt hat, aus rechtlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Dabei betont das Landgericht, dass eine Strafbarkeit nach § 284 StGB auch in Fällen, welche sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 ereigneten, nicht gegeben sei, …
2. November 2007

Aufhebung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen

Das Landgericht (LG) München I hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2006 in zehn Fällen (Az. 5 Qs 33/06 u.a.) letztinstanzlich Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusse des Amtsgerichts (AG) München aufgehoben. Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen sei rechtswidrig gewesen. Diese Verfahren betreffen Wettannahmestellen in München, die Verträge über Sportwetten an in anderen EU-Mitgliedstaaten staatliche zugelassene Buchmacher vermittelten.
30. Oktober 2006
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Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

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