Nachdem am vergangenen Freitag, 13. Dezember 2019 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht über den Verbleib des Betriebes staatlich konzessionierter Spielbanken in Hamburg verhandelt wurde…
Nachdem am vergangenen Freitag, 13. Dezember 2019 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht über den Verbleib des Betriebes staatlich konzessionierter Spielbanken in Hamburg verhandelt wurde…
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem heute verkündeten Urteil der Lotto Hamburg GmbH verboten, mit einer bestimmten Werbekampagne auf öffentlichen Linienbussen für ihre Glücksspiele „Lotto“ und „Keno“ zu werben, da die Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoße. Die beklagte Lotto Hamburg GmbH ist ein staatliches Glücksspielunternehmen, das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg exklusiv eine gesetzlich festgelegte Zahl von Glücksspielen veranstaltet…
11.08.2011 (Köln) – In gleich drei Fällen verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg heute die Lotto Hamburg GmbH wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Ein viertes Verfahren vor dem OLG wegen mangelhaften Minderjährigenschutzes in den Annahmestellen ist noch anhängig. In allen Fällen hatte der GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielswesen geklagt, um die Monopolgesellschaft auf die Einhaltung des GlüStV zu verpflichten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat per einstimmigen Beschluss vom 24.03.2011 einen in strafrechtlicher Hinsicht erfreulichen Schlussstrich unter ein Strafverfahren gezogen, welches das Veranstalten von Sachpreisturnieren in der Hansestadt zum Gegenstand hatte: Die Angeklagten veranstalteten im Jahre 2007 öffentliche Pokerturniere (Texas Hold’em).
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