Bereits die Einführung der personenungebundenen Spielerkarte leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit Geldspielgeräten.
Bereits die Einführung der personenungebundenen Spielerkarte leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit Geldspielgeräten.
Folgende Stellungnahmen von Bundestagsfraktionen zum Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung liegen bisher vor: SPD: Glücksspielsucht: Spielerschutz statt Placebos. Zur Diskussion über eine Novelle der Spielverordnung erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
In Tageszeitungen wird heute unter anderem auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dapd zurückgegriffen, wonach die Bundesregierung Geldspiele an Automaten (Geldspielgeräten) künf-tig erschweren will. Zur Bekämpfung der Spielsucht sollen die Geräte nur noch mit einer elektronischen „Spielerkarte“ benutzt werden können.
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