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VG Düsseldorf: Wirtschaftsprüfervorbehalt für Gewerbliche Spielvermittler rechtswidrig

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hat sich am vergangenen Mittwoch klar dahingehend geäußert, dass der in nahezu allen Erlaubnisbescheiden für Gewerbliche Spielvermittler von den Erlaubnisbehörden normierte Wirtschaftsprüfervorbehalt rechtswidrig ist (VG Düsseldorf, 18 K 551/09). In dem von der Kanzlei Kazemi & Lennartz für einen Gewerblichen Spielvermittler angestrengten Verfahren war, neben anderen Nebenbestimmungen…
10. November 2009

Lotto informiert: Bundesgerichtshof stärkt staatliche Lottogesellschaften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das auf Spielerschutz ausgerichtete föderale Glücksspielkonzept bestätigt. Die staatlichen Lotteriegesellschaften dürfen wie bisher ihr jeweiliges Glücksspielangebot auf einzelne Bundesländer ausrichten. Zur Durchsetzung ihrer ordnungsrechtlichen Pflichten dürfen die Länder den Nachweis einer landesbehördlichen Glückspielerlaubnis verlangen.

14. August 2008

Sieg vor dem BGH: JAXX AG bereitet Schadenersatzklage gegen Lotto-Kartell in Millionenhöhe vor

Karlsruhe/Altenholz, 14. August 2008 – Der Bundesgerichtshof hat heute in seinem Lotto-Kartellurteil die Grundlage für umfassende Schadenersatzklagen gegen das deutsche Lotto-Kartell geschaffen. Der BGH hat letztinstanzlich festgestellt, dass die Lottogesellschaften Umsätze von gewerblichen Spielvermittlern wie JAXX nicht boykottieren dürfen.

14. August 2008

Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankstellen oder Supermärkten (sog. terrestrischer Vertrieb), entgegengenommen wurden. Die Lottogesellschaften sind aber berechtigt, die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern abzulehnen, wenn sie nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen.

14. August 2008

Law-Podcasting.de: Gewerbliche Spielvermittler – Teil 2: Vertragsverhältnisse zwischen Spielvermittler und Spieler

Auf dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema „Gewerbliche Spielvermittler – Teil 2: Vertragsverhältnisse zwischen Spielvermittler und Spieler“ Inhalt: Wer kennt diese Namen nicht? Faber, Tipp 24 oder Fluxx, um nur einige Unternehmen zu nennen. Was genau machen diese Firmen, die sich als gewerbliche Spielvermittler bezeichnen? Und wie sehen die rechtlichen Anforderungen aus? Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil.
22. März 2007

OLG Hamburg: LotterieStV auf ausländische Spielvermittler anwendbar

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Vorschriften des deutschen Lotteriestaatsvertrag (LotterieStV) auch auf ausländische gewerbliche Spielvermittler anwendbar sind. Seit dem 1. Juli 2004 bestimmt der LotterieStV in § 14 zahlreiche Voraussetzungen an gewerbliche Spielvermittler. Die praktisch wichtigste Vorschrift ist dabei die Pflicht, dass mindestens 2/3 der vereinnahmten Spielbeiträge an den Veranstalter weitergeleitet werden müssen (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 LotterieStV).
16. Januar 2007

Bundesverfassungsgericht (1 BvR 939/05) weist Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen über die gewerbliche Spielvermittlung (§ 14 LottStV) zurück

Am 10. Januar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von 6 Unternehmen zurückgewiesen, die sich mit der Veranstaltung von gewerblichen Spielgemeinschaften befassen. Diese Unternehmer haben sich vornehmlich gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 des Staatsvertrages über das Lotteriewesen in Deutschland (LottStV) gewendet, wonach gewerbliche Spielvermittler „mindestens 2/3 der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzu-leiten“ haben.
22. Februar 2006

Das LG Düsseldorf erteilt in seinem Urteil vom 10.08.2005 (34 O 78/05) strenge Vorgaben an die Zulässigkeit des Internet-Angebots von Gewerblichen Spielvermittlern

Das Landgericht Düsseldorf bestätigt eine einstweilige Verfügung, durch die ein Verstoß des Internetauftritts gegen verschiedene Vorschriften des Lotterie-Staatsvertrages gerügt wurde. Nach den Ausführungen des Land-gerichts Düsseldorf können für den Vertrieb von Sportwetten bzw. für die Dienstleistung der Zusammenstellung von Spielgemeinschaften folgende Grundsätze aufgestellt werden:
2. Dezember 2005
Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

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