Nachdem am vergangenen Freitag, 13. Dezember 2019 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht über den Verbleib des Betriebes staatlich konzessionierter Spielbanken in Hamburg verhandelt wurde…
Nachdem am vergangenen Freitag, 13. Dezember 2019 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht über den Verbleib des Betriebes staatlich konzessionierter Spielbanken in Hamburg verhandelt wurde…
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit heute bekannt gegebenem Urteil entschieden, dass die Stadt Wuppertal erstmals nach einem Auswahlverfahren entscheiden muss, ob einem Spielhallenbetreiber eine glücksspielrechtliche Erlaubnis zu erteilen ist (4 A 1826/19).
Sogenannte Zweitlotterien sind keine Lotterien im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages; es handelt sich bei ihnen vielmehr um Wetten, weshalb sie nicht im Internet angeboten werden dürfen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Das LG Koblenz hat einer Internet-Anbieterin untersagt, Personen, die sich in Deutschland aufhalten, Wetten auf den Ausgang staatlicher Lotterien, wie etwa Lotto 6 aus 49, EuroJackpot oder GlücksSpirale, gegen Entgelt zu vermitteln, wenn dies ohne die Erlaubnis einer deutschen Behörde geschieht.
Hamm/Espelkamp. Das Oberlandesgericht Hamm hat heute entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Grundlage gibt.
Pressemitteilungen eines Finanzgerichtes sind selten. Derzeit jedoch verbreitet sich gleichsam viral eine Pressemitteilung des Hessischen Finanzgerichtes vom 23.5.2018 zu einem Urteil dieses Gerichts vom 22.2.2018, also zu einem Urteil, welches schon über drei Monate alt ist.
In seiner jüngsten Spielhallenentscheidung vom 29. März 2018 (Az.: 6 L 172/18) bestätigt das Verwaltungsgericht Dresden erneut im Eilverfahren eine zwangsweise Schließungsverfügung der Landesdirektion Sachsen sowie eine notfalls zwangsweise Entfernung der Außenwerbung der Altspielhalle.
Das Oberverwaltungsgericht hat gestern für das nordrhein-westfälische Landesrecht geklärt, dass für Errichtung und Betrieb einer Spielhalle nur noch eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz erforderlich ist.
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