Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 23. April 2020 den Eilantrag eines Spielhallenbetreibers nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) abgelehnt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 23. April 2020 den Eilantrag eines Spielhallenbetreibers nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) abgelehnt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat drei Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt, nach denen die Erhebung von Wettbürosteuer in der Stadt Rastatt unrechtmäßig war.
In einer aktuellen Entscheidung hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg eine Untersagungsverfügung gegen einen privaten Onlineanbieter von Casinospielen, Poker und Sportwetten aufgehoben (Urteil vom 8. September 2015, Az. 6 S 1426/14 unveröffentlicht). Das Gericht hob die Untersagungsverfügung wegen mangelnder Bestimmtheit auf, die auf verschiedene Aspekte gestützt wurde.
Kurzbeschreibung: Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Monopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verstößt weder gegen EG-Recht noch gegen das Grundgesetz. Das hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 16.10.2008 entschieden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 6.2.2007 (Az. 6 S 162/07) eine Beschwerde des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen. Hintergrund: Der Antragsteller, ein von der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte vertretener Wettvermittler, war damit auch letztinstanzlich gegen eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassene Untersagungsverfügung erfolgreich. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte mit Beschluss vom 28.12.2006 (Az. 4 K 4393/06) die aufschiebende Wirkung angeordnet
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